Sofortiges, zertifiziertes und 100 % kostenloses Altersverifizierungssystem
Schützen Sie Minderjährige, gewährleisten Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und bauen Sie Ihr Unternehmen sicher aus.
Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) zwischen GO.CAM und dem Geschäftskunden
DATENVERARBEITUNGSVEREINBARUNG (DPA) zwischen GO.CAM und dem Geschäftskunden
1. Zweck der Vereinbarung
Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen GO.CAM als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Geschäftskunden (des Verantwortlichen) im Rahmen des GO.CAM-Dienstes zur Altersverifikation verarbeitet.
Sie ergänzt den Dienstleistungsvertrag und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und entspricht:
- der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO – EU/UK);
- dem französischen Gesetz Nr. 2020-936 (Artikel 21–24);
- dem britischen Online Safety Act (2023).
2. Definitionen
Es gelten die Definitionen des Dienstleistungsvertrags und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen, insbesondere:
- Endnutzer: natürliche Person, deren Alter über GO.CAM verifiziert wird;
- Geschäftskunde: juristische Person, die den GO.CAM-Dienst für ihre Website(s) nutzt;
- Endnutzerdaten: sämtliche Daten, die vorübergehend zum Zweck der Altersverifikation erhoben werden;
- Altersverifikationsmethoden: die vier nachstehend in Ziffer 3 aufgeführten Methoden.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
GO.CAM verarbeitet Daten ausschließlich zu dem Zweck, zu überprüfen, ob der Endnutzer die Volljährigkeit erreicht hat.
Dauer der Verarbeitung
GO.CAM verarbeitet personenbezogene Daten für die Dauer des Dienstleistungsvertrags und nur so lange, wie dies für die Bereitstellung des Altersverifikationsdienstes erforderlich ist, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist nach geltendem Recht vorgeschrieben oder wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Geschäftskunden vereinbart.
Verfügbare Verifikationsmethoden
- Gesichtserkennung (Live-Selfie-Prüfung mit algorithmischer Altersschätzung)
- Prüfung eines Ausweisdokuments (gescanntes/hochgeladenes amtliches Ausweisdokument)
- Kartenverifikation (letzte 4 Ziffern einer Kredit-/Debitkarte)
- E-Mail + Einmalcode-Verifikation
Alle Verifikationsprozesse erfolgen lokal auf dem Gerät des Endnutzers. GO.CAM speichert oder bewahrt keine identifizierbaren Endnutzerdaten über die Sitzung hinaus auf. Begrenzte technische und nicht identifizierende Daten können jedoch verarbeitet werden, soweit dies für den Betrieb, die Sicherheit, die Betrugsprävention und die Einhaltung rechtlicher Anforderungen des Dienstes unbedingt erforderlich ist.
4. Kategorien betroffener Personen und Daten
- Betroffene Personen: Endnutzer
Kategorien personenbezogener Daten:
- Selfie-Bild (wird nicht gespeichert)
- Bild des Ausweisdokuments (nur bei Auswahl von Methode 2; wird innerhalb der Sitzung gelöscht)
- 4-stelliges Fragment einer Kredit-/Debitkarte (nur Methode 3)
- E-Mail-Adresse (nur für Methode 4 verwendet; wird nicht aufbewahrt und zu keinem Zeitpunkt der Verarbeitung im Klartext gespeichert, protokolliert oder dauerhaft vorgehalten)
- Browser- und Gerätemetadaten, streng beschränkt auf das für Sicherheits- und Betrugspräventionszwecke Erforderliche
- IP-Adressen werden von GO.CAM nicht gespeichert und ausschließlich vorübergehend auf Netzwerkebene verarbeitet, ohne aufbewahrt zu werden
- Ergebnis der Verifikation (boolesches oder kategorisches Ergebnis, z. B. Altersberechtigung)
- Pseudonymisiertes oder anonymisiertes Verifikationstoken (nicht identifizierend)
5. Aufbewahrung und Löschung von Daten
- Es werden keine identifizierbaren Endnutzerdaten gespeichert.
- Nur begrenzte technische oder nicht identifizierende Daten, einschließlich Verifikationsergebnissen sowie anonymisierten oder pseudonymisierten Tokens, dürfen aufbewahrt werden, soweit dies für Sicherheit, Betrugsprävention und Compliance unbedingt erforderlich ist und dem Datenaufbewahrungsplan entspricht.
- Bilder, Ausweisdaten und E-Mail-Adressen werden am Ende der Sitzung automatisch gelöscht.
- Nur ein signiertes, anonymisiertes oder pseudonymisiertes Altersverifikationstoken, das keine Identifizierung des Endnutzers ermöglicht, darf aufbewahrt werden.
- Personenbezogene Rohdaten (einschließlich Bilder, Ausweisdokumente oder E-Mail-Adressen) werden nicht über die Verifikationssitzung hinaus aufbewahrt.
- Daten des Geschäftskunden werden ausschließlich für vertragliche oder Compliance-Zwecke gemäß der Datenschutzrichtlinie aufbewahrt.
- Bei Vertragsbeendigung werden die Daten innerhalb von 24 Stunden gelöscht; eine Bestätigung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen ausgestellt.
6. Rollen und Verantwortlichkeiten
- Der Geschäftskunde bleibt Verantwortlicher für die Endnutzerdaten.
- GO.CAM handelt als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Geschäftskunden für sämtliche Verarbeitungen im Zusammenhang mit der Altersverifikation. Diese Verarbeitung beinhaltet keine Identifizierung der Endnutzer und ist auf das für den Betrieb und den Schutz des Dienstes unbedingt Erforderliche beschränkt.
- GO.CAM handelt nur für die streng begrenzte Verarbeitung pseudonymisierter oder nicht identifizierender technischer Daten und ausschließlich zu Zwecken der Sicherheit, Betrugsprävention und Integrität des Dienstes als eigenständiger Verantwortlicher.
- GO.CAM bearbeitet Anträge betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte nicht unmittelbar und unterstützt den Geschäftskunden erforderlichenfalls, sofern GO.CAM nicht gesetzlich zu einem anderen Vorgehen verpflichtet ist.
Der Geschäftskunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass für die Verarbeitung der Endnutzerdaten eine gültige Rechtsgrundlage besteht und den Endnutzern angemessene Datenschutzinformationen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen bereitgestellt werden.
GO.CAM verarbeitet Endnutzerdaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Geschäftskunden und ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung des Altersverifikationsdienstes.
GO.CAM stellt sicher, dass jede zur Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Auftrag befugte Person, einschließlich Mitarbeiter und Auftragnehmer, einer angemessenen vertraglichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt und personenbezogene Daten nur verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung ihrer autorisierten Aufgaben erforderlich ist.
7. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
GO.CAM stellt sicher, dass:
- die Altersverifikation überwiegend lokal im Browser/auf dem Gerät des Endnutzers erfolgt;
- die Kommunikation verschlüsselt ist (TLS 1.3 oder höher);
- keine identifizierbaren personenbezogenen Daten auf der Infrastruktur von GO.CAM gespeichert werden. Nur begrenzte technische oder nicht identifizierende Daten dürfen verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies für Sicherheit, Betrugsprävention und Compliance unbedingt erforderlich ist;
- sich die Rechenzentren (sofern zutreffend) im EWR befinden und nach ISO 27001 zertifiziert sind;
- KI-Modelle validiert und auf Verzerrungen (Bias) getestet werden;
- interne Zugriffe protokolliert und beschränkt werden;
- E-Mail-Adressen im Klartext niemals gespeichert, protokolliert oder aufbewahrt werden, einschließlich in temporären Protokollen oder Debugging-Systemen.
8. Unterauftragsverarbeitung
GO.CAM kann Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter technischer Funktionen im Zusammenhang mit dem Altersverifikationsdienst beauftragen. Hierzu können sowohl externe Dienstleister als auch verbundene Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe gehören.
GO.CAM stellt sicher, dass:
- alle Unterauftragsverarbeiter schriftlichen Datenverarbeitungsvereinbarungen unterliegen, die Verpflichtungen enthalten, die denjenigen dieser DPA entsprechen;
- Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes und streng gemäß den Weisungen von GO.CAM verarbeiten;
- eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter geführt und dem Geschäftskunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
GO.CAM informiert den Geschäftskunden im Voraus über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Geschäftskunde erhält eine angemessene Gelegenheit, der vorgeschlagenen Änderung aus berechtigten Datenschutzgründen zu widersprechen, bevor der neue oder ersetzende Unterauftragsverarbeiter beauftragt wird. Erhebt der Geschäftskunde einen begründeten Widerspruch, arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um eine geeignete Lösung zu finden.
Zu diesen Unterauftragsverarbeitern können gehören:
- technische Dienste, die von verbundenen Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe bereitgestellt werden;
- externe Dienstleister, darunter Superlative Enterprises Pty Ltd (Betreiber von HaveIBeenPwned.com), die ausschließlich bei der Verifikationsmethode E-Mail + Code eingesetzt werden, um mithilfe einer teilweise gehashten E-Mail-Adresse (k-Anonymitätsmodell) eine einmalige Abfrage durchzuführen, ohne die vollständige E-Mail-Adresse zu übertragen oder offenzulegen;
- GO.CAM hat während dieses Vorgangs keinen Zugriff auf die vollständige E-Mail-Adresse und speichert oder bewahrt im Zusammenhang mit dieser Abfrage keine E-Mail-Daten auf;
- sie unterliegen schriftlichen Datenverarbeitungsvereinbarungen mit Verpflichtungen, die denjenigen dieser DPA entsprechen;
- sie werden hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze geprüft;
- sie verarbeiten Daten ausschließlich im für den Dienst erforderlichen Umfang und nicht länger als notwendig;
- sie bewahren, speichern oder verwenden keine von GO.CAM oder seinen Endnutzern bereitgestellten personenbezogenen Daten über das zur Erbringung des Dienstes unbedingt erforderliche Maß hinaus.
9. Internationale Datenübermittlungen
Obwohl GO.CAM sämtliche Endnutzerdaten lokal verarbeitet und im Rahmen des standardmäßigen Verifikationsprozesses keine personenbezogenen Daten außerhalb des EWR übermittelt, können bestimmte technische Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWR tätig sein. Beispielsweise wird bei der Verifikationsmethode E-Mail + Code eine teilweise gehashte E-Mail-Adresse einmalig unter Verwendung eines k-Anonymitätsmodells an Superlative Enterprises Pty Ltd (Australien) übermittelt, um eine einmalige Abfrage über deren HaveIBeenPwned-Dienst durchzuführen, der in den USA gehostet wird (Microsoft Azure – Western Region).
Die für diese Abfrage verwendete gehashte E-Mail-Adresse ermöglicht weder GO.CAM noch dem Unterauftragsverarbeiter eine direkte Identifizierung des Endnutzers, und GO.CAM hat zu keinem Zeitpunkt dieses Vorgangs Zugriff auf die vollständige E-Mail-Adresse.
Diese Übermittlung ist auf eine einmalige Abfrage beschränkt. Im Zusammenhang mit diesem Vorgang werden von GO.CAM oder dem Unterauftragsverarbeiter keine personenbezogenen Daten gespeichert, aufbewahrt oder wiederverwendet.
In solchen Fällen stellt GO.CAM Folgendes sicher:
- Verwendung der von der Europäischen Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln (SCC);
- ergänzende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (wie Pseudonymisierung, Verschlüsselung und Übermittlung ausschließlich pseudonymisierter oder gehashter Daten);
- vorherige Risikobewertungen zur Überprüfung des Schutzniveaus;
falls eine zusätzliche Datenübermittlung außerhalb des EWR erforderlich wird:
- Standardvertragsklauseln (SCC);
- ergänzende Maßnahmen;
- vorherige Benachrichtigung und Zustimmung des Geschäftskunden.
10. Audit und Unterstützung
- Der Geschäftskunde kann einmal jährlich mit einer Frist von 30 Tagen ein Audit verlangen.
GO.CAM verpflichtet sich, angemessene Unterstützung zu leisten bei:
- Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA);
- dem Nachweis der Einhaltung der Vorschriften;
- der Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden.
11. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert GO.CAM den Geschäftskunden unverzüglich, nachdem GO.CAM von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, und in jedem Fall so rechtzeitig, dass der Geschäftskunde seinen eigenen Meldepflichten nach geltendem Datenschutzrecht nachkommen kann.
- Die Mitteilung enthält: die Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien, die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
12. Beendigung und Rückgabe oder Löschung von Daten
Bei Beendigung des Dienstleistungsvertrags:
- löscht oder gibt GO.CAM nach Wahl des Geschäftskunden alle in dessen Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Beendigung der Erbringung der Dienste zurück, sofern das geltende Recht keine weitere Speicherung dieser personenbezogenen Daten verlangt;
- wird innerhalb von 10 Arbeitstagen eine schriftliche Bestätigung bereitgestellt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese Vereinbarung unterliegt französischem Recht.
- Zuständig sind die Gerichte von Marseille, sofern zwingende lokale Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
14. Schlussbestimmungen
- Diese DPA ist Bestandteil des Dienstleistungsvertrags.
- Im Falle eines Widerspruchs hat diese DPA in Datenschutzangelegenheiten Vorrang vor anderen Bedingungen.
- Diese Vereinbarung kann nur schriftlich und mit Unterschrift beider Parteien geändert werden.
Letzte Aktualisierung: 21. Juli 2026
Diese DPA ist integraler Bestandteil des Dienstleistungsvertrags, stellt jedoch kein separat unterzeichnetes Dokument dar. Sie wird durch Bezugnahme als Bestandteil des vertraglichen Rahmens zwischen den Parteien akzeptiert.
Einfach, sicher und ohne Einrichtungsgebühren
Schützen Sie Minderjährige, gewährleisten Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und bauen Sie Ihr Unternehmen sicher aus.