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Das Go.cam-System integriert die Anforderungen zum Schutz von Minderjährigen sowie der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bereits in seiner Konzeption. Die Verarbeitung beschränkt sich ausschließlich auf die Altersvalidierung, um den Zugang zu einem Dienst zu erlauben oder zu beschränken.
Dieser Ansatz entspricht den geltenden europäischen und britischen Rechtsrahmen. Eine solche Vorgehensweise ermöglicht es Betreibern, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Auswirkungen auf ihre Daten-Governance zu begrenzen. Die Konformität beruht daher auf der Wahl einer verhältnismäßigen Methode, der Konfiguration von Altersgrenzen sowie einer klaren Dokumentation der jeweiligen Verantwortlichkeiten.
Die digitale Altersverifikation muss den Schutz der Privatsphäre mit der Regulierung des Zugangs zu eingeschränkten Inhalten in Einklang bringen. Durch die Delegation der technischen Validierung an Go.cam vermeidet der professionelle Kunde (Betreiber) die Verarbeitung und Speicherung von Identitätsnachweisen.
Das Go.cam-System stützt sich daher auf mehrere Referenzrahmen:
Das System gewährleistet eine strikte funktionale Trennung: Die zivile Identität wird von dem Altersnachweis getrennt, wodurch das Prinzip der doppelten Anonymität eingehalten wird. Der Compliance-Rahmen umfasst somit sowohl die Kontrollmethode als auch die Einsatzbedingungen auf Seiten des Betreibers.
Die Go.cam-Lösung setzt die Prinzipien der DSGVO in technische Eigenschaften um:
Die Transparenz liegt in der Verantwortung des professionellen Kunden (Betreiber) über seine Informationshinweise: Zweck der Kontrolle, gewählte Rechtsgrundlage, Auslösebedingungen sowie die Folgen einer Zugangsentscheidung.
Wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) erforderlich ist, basiert die Konformität auf der Methodik der CNIL. Dies erfordert eine klare Beschreibung der Datenflüsse, der Rollen (Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter) sowie der Sicherheitsmaßnahmen, mit einem strikt auf die Funktion „Zugangskontrolle anhand einer Altersgrenze“ begrenzten Umfang. Die Verarbeitung durch Go.cam orientiert sich an den Zuverlässigkeitskriterien von Ofcom und wird von der IASC empfohlen.
Der Schutz von Minderjährigen erfordert Kontrollmaßnahmen in regulierten Umgebungen wie Plattformen für Erwachsenen-Inhalte oder Online-Gaming-Diensten. Go.cam erfüllt diese Funktion durch eine gezielte Verifikation, die an die für die jeweilige Sitzung erforderlichen Altersgrenzen angepasst ist.
Der Zugang bleibt an die Validierung des Alterskriteriums gebunden, ohne auf Identifizierungs- oder Profiling-Dienste ausgeweitet zu werden. Der professionelle Kunde (Betreiber) behält die Kontrolle über die Zugangspunkte (Seiten, Inhalte, Warenkorb-Schritte) sowie über die Regeln des Nutzerflusses (Blockierung, Weiterleitung, alternative Schritte).
Die Konformität wird anhand der Kohärenz zwischen der Klassifizierung der eingeschränkten Inhalte, der angewendeten Altersgrenze und den tatsächlich implementierten Zugangsmethoden bewertet.
Der Online Safety Act strukturiert die Anforderungen rund um verhältnismäßige Mechanismen, für die Go.cam durch lokale Schätzung den technischen Nachweis liefert. Diese Verarbeitung entspricht den von Ofcom definierten Zuverlässigkeitskriterien der Age Assurance.
Für betroffene Betreiber umfasst die Umsetzung der Konformität spezifische Kontrollpunkte:
Die Umsetzung organisiert eine klare Aufteilung der Verpflichtungen zwischen dem technischen System und dem professionellen Kunden (Betreiber).
| Go.cam-Bereich | Bereich des professionellen Kunden (Betreiber) |
|---|---|
| Zuverlässigkeit: Genauigkeit der Schätzung gemäß den geltenden Standards. | Regulierung: Festlegung der Altersgrenzen entsprechend dem Tätigkeitsbereich. |
| Sicherheit: Schutz der Verarbeitung während der Kontrollsitzung. | Governance: Endgültige Zugangsentscheidung auf Grundlage des übermittelten Signals. |
| Integrität: Vollständige Isolation des Moduls von den Datenbanken der Website. | Compliance: Redaktionelle Verwaltung der eingeschränkten Bereiche. |
Diese Abgrenzung erleichtert die Erstellung der vertraglichen Dokumentation — Verarbeitungsverzeichnis, Informationshinweise und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen — indem die jeweiligen Rollen klar definiert werden.
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